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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Allgemeine Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und Ähnliches.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.

1.3 Abreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich
bestätigen. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2 Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Mündliche telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst
Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2.2 Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3 Wechsel des Vertragspartners

Wir sind berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, insbesondere
an eine Bank oder Finanzierungsgesellschaft.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise und Zahlungsbedingungen basieren auf den von uns ausgewiesenen
Angeboten.

4.2 Bei Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens des Kunden können die Preise von
uns entsprechend den gestiegenen Kosten geändert werden.

4.3 Alle Preise verstehen sich ab München, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Kosten
für den Transport zum Aufstellungsort trägt der Kunde, soweit wir nichts anderes
vereinbaren.

4.4 Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Es wird die jeweils gültige
Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.

4.5 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach
besonderer Vereinbarung und für uns kosten‐ und spesenfrei angenommen. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen
Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.6 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden
erkennen lassen, können wir jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich
derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung
vereinbart ist, werden sofort fällig.

5 Lieferfristen und Termine

5.1 Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich als solche vereinbart haben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die
betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer‐ oder Leistungsfrist zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist
der Liefertermin erneut zu vereinbaren. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes
Unvermögen auf unserer Seite etc. Verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

5.2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung, auch nach
Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die erweiterte Haftung gemäß Paragraf 287 HGB
(Haftung für jede Fahrlässigkeit und Zufall) ist ausgeschlossen.

5.3 Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein
gesondertes Geschäft.

6 Versand und Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die transportführende
Person übergeben ist oder zwecks Versendung unsere Lager verlassen hat. Dies gilt auch
dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist die Ware versandbereit, und
verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit Aufstellung bzw. Einbau auf
den Kunden über.

6.2 Versandweg und Versandmittel bleiben, mangels besonderer Vereinbarung, unserer
Wahl überlassen. Auf Wunsch des Kunden verpflichten wir uns, Lieferungen in seinem
Namen und für seine Rechnung zu versichern.

7 Gewährleistung

7.1 Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der
Verrtragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber
bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard‐/Software
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren in 6 Monaten ab Lieferung. Sie
sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantie‐ und
Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollen Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür
selbst einzustehen.

7.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von uns Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Falls wir Mängel innerhalb
einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt haben, ist der Kunde
berechtigt, entweder die Wandlung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.

7.4 Eine Gewährleistung hinsichtlich gebrauchter Geräte ist ausgeschlossen.

7.5 Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe. Im Falle eines
Gewährleistungsanspruchs muss die Ware in Originalverpackung an uns eingesandt werden.
Ohne genaue Fehlerbeschreibung kann die Waren nicht geprüft werden.

7.6 Für Schäden, die die Geräte auf dem Transport erleiden, haftet das mit dem
Transport beauftragte Unternehmen. Sollte der Käufer nach dem Auspacken eine
Beschädigung seines Gerätes feststellen, auch wenn die äußere Verpackung nicht beschädigt
ist, muss er diese sofort bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand
aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss gemacht werden, auch dann, wenn die
Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden erst zu Hause bzw. nach dem Auspacken
festgestellt wurde.

7.7 Offensichtliche oder vom Kunden erkannte, nicht offensichtliche Mängel müssen
innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden, sonst ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

7.8 Im Falle der Nachbesserung übernehmen wir die Arbeitskosten. Alle sonstigen
Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzstück trägt der Kunde, soweit
diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

7.9 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte
unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder
Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen
entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche
Zustimmung von uns technische Originalzeichen (Seriennummern etc.) geändert oder
beseitigt werden.

7.10 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen
Servicepreisen unserer Firma berechnet.

7.11 Wir garantieren die volle Funktionsfähigkeit aller in unseren Angeboten
zugesicherten Funktionen der von uns angefertigten und installierten Systeme, sowohl
software‐, als auch hardwaremäßig, bei der Übergabe der Systeme an unsere Kunden.

7.12 Auf die Installation von Betriebssystemen, Netzwerkfunktionen und
Anwendersoftware, kann über die Abnahme des Kunden am Tag der Übergabe der Systeme
hinaus, keine Gewährleistung übernommen werden, da die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Bedienung der Systeme an den Kunden übergeht. Die unter 7.11
zugesicherte Funktionalität bleibt hiervon unberührt.

8 Haftung

8.1 Die Haftung unserer Firma ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei
Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen
war. Unsere Firma haftet grundsätzlich nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn.

8.2 Die Haftung unserer Firma für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für
zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt
von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit dem Ablauf von 6 Monaten seit
Lieferung bzw. Erbringung der Service‐Leistung.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Vertragsprodukt bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden.

9.2 Bei Zahlungsverzug, auch auf anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen
von uns an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des
Kunden betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen.

9.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt
der Kunde hiermit die ihm aus dem Wiederverkauf der Ware zustehenden Forderungen
sicherheitshalber an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf
unser erstes Anfordern hin seine Kunden, an die er unsere noch nicht bezahlte Ware
weiterveräußert hat, zu benennen.

10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

10.1 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.

10.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden
gefertigt wurden, hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten
aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht
werden.

11 Sonstiges
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

12 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

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